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Rauchmelder

 

Die Rauchmelderpflicht in Bayern kurz zusammengefasst:

  • für alle Neubauten die seit dem 01.01.2013 errichtet werden

  • Übergangsfrist für Bestandbauten bis zum 31.12.2017

  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder-, Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt

  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

 

Um einen sicheren und einwandfreien Betrieb sicher zu stellen arbeiten wir im Vertrieb und Service mit einem deutschen Hersteller.

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