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Rauchmelder
Die Rauchmelderpflicht in Bayern kurz zusammengefasst:
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für alle Neubauten die seit dem 01.01.2013 errichtet werden
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Übergangsfrist für Bestandbauten bis zum 31.12.2017
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mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder-, Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
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geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Um einen sicheren und einwandfreien Betrieb sicher zu stellen arbeiten wir im Vertrieb und Service mit einem deutschen Hersteller.
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